
Seminarinformationen
Zum Thema „Lebensmittel-Hygieneverordnung“ referiert die Lebensmittel-wissenschaftlerin Maria Revermann an allen Messetagen jeweils um 11.00 Uhr. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Über „Verpflegung bei Gluten- und /oder Milchzuckerunverträglichkeit – für Klinik/Heim und Gastronomie“ informiert Sie an beiden Messetagen ab 13.00 Uhr Frau Martina Walter-Kunkel.
Seminare |
Alle Messetage |
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"Lebensmittel-Hygieneverordnung" |
Maria Revermann |
11.00 Uhr |
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Martina Walter-Kunkel |
13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an den Seminaren eine Voranmeldung nötig ist. Wenden Sie sich bitte an Ihren Außendienstmitarbeiter. Weitere Informationen zu den Seminaren erhalten Sie gerne auch über: info@ihremesse.de
Informationen zum Seminar „Lebensmittel-Hygieneverordnung“
Erfüllung der Hygieneschulungspflichten
Hygiene ist ein wesentlicher Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Deshalb fordern europäische wie nationale Hygienevorschriften, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auf allen Stufen des Herstellens und Be-handelns bis zum Inverkehrbringen sichergestellt wird. Jeder Lebensmittelbetrieb ist individuell für die Realisierung der hygienischen Bedingungen gefordert und verantwortlich. Der Umfang des Hygienesystems hängt u. a. von der Betriebsart, dem Produktangebot, den Gefahren und Risiken, den Prozessen sowie dem Verbraucherprofil ab.
Vortragsinhalte:
Aktuelles aus dem Lebensmittelrecht
Hygienemaßnahmen in der Praxis
Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
Reinigung und Desinfektion
HACCP und Eigenkontrollen
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Zusatzstoffe und Allergene
Information über Krankheitserreger
Prävention vor Lebensmittelinfektionen
Die lebensmittelrechtlichen Schulungspflichten zu den Themen Lebensmittel- und Infektionshygiene werden mit der Teilnahme an der Veranstaltung vollständig erfüllt und mit einem Zertifikat bestätigt.
Informationen zum Seminar „Verpflegung bei Gluten- und /oder Milchzuckerunverträglichkeit – für Klinik/Heim und Gastronomie“






